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Startseite | News | Aktuelles vom Workshop KHV 11. u. 12.03.2008

Jun26

Aktuelles vom Workshop KHV 11. u. 12.03.2008

Workshop zur KHV-Infektion 11. und 12. März 2008 in Greifswald

B. Molzen und R. Rösch

 

Das Nationale Referenzlabor (NRL) für die Koi-Herpesvirus-Infektion des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) Riems veranstaltete im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 11. und 12. März 2008 in Greifswald einen Workshop zum Koi-Herpesvirus (KHV) und zur Koi-Her­pesvirus-Infektion (KHV-I). Mitarbeiter der deutschen Fischgesundheitsdienste und der zugelassenen diagnostischen Labore waren in der Hansestadt zusammengekommen, um sich von internationalen Experten über die neusten Forschungsergebnisse und über die KHV-Situation in verschiedenen Ländern informieren zu lassen und über die besten Untersuchungsmethoden und die weitere Vorgehensweise bei der Bekämpfung dieser wirtschaftlich bedeutenden Fischseuche zu diskutieren.

Im Folgenden sollen einige der Beiträge kurz zusammengefasst und die Schlussfolgerungen, auf die sich die Teilnehmer des Workshops abschließend einigten, vorgestellt werden.

Dr. S. Bergmann vom Nationalen Referenzlabor für Fischkrankheiten für die Koi-Herpesvirus-Infektion machte in seinem Vortrag zur „Cha­rakterisierung des KHV und der KHV-I“ deutlich, dass die Untersu­chung mittels realtime PCR nach Gilad et al. (2004) die sensitivste derzeit verfügbare Untersuchungs­methode darstellt. Geeignetes Pro­bematerial von toten Fischen sind Niere, Kieme, Blut, (Milz und Ge­hirn). An lebenden Fischen ist eine Untersuchung der weißen Blutkör­perchen (Leukozyten) aus einer Blutprobe möglich. Es gilt jedoch bei allen derzeit verfügbaren Methoden, dass das Untersuchungsergebnis nur im positiven Fall beweisend ist, d. h. dass ein negatives Unter­suchungsergebnis nur bedeutet, dass das KHV zum Zeitpunkt der Untersuchung im untersuchten Fisch nicht nachgewiesen werden konnte und nicht, dass dieser Fisch zwangsläufig KHV-frei ist. Diese Unsicherheit liegt in der Latenz des eine KHV-I überlebt hatten, latent mit dem KHV infiziert bleiben, das Virus weiter ausscheiden und später erkranken können. Der Nachweis dieser latent infizierten Carrier ist äu­ßerst schwierig. Nach dem Kontakt mit dem KHV finden sich im Blut der Karpfen noch Monate später hohe Antikörper-Titergegen das KHV. Di­ese Antikörper schützen die Fische jedoch nicht gegen einen zweiten KHV-Ausbruch. Die serologische Blutuntersuchung könnte jedoch nützlich sein für flächendeckende Untersuchungen von Populationen auf die Anwesenheit von KHV-Antikörpern. Die serologische Unter­suchung (Antikörperuntersuchung) gilt jedoch bei Fischen aufgrund von Kreuzreaktionen und unspezifische Reaktionen als unsicher und ist daher als alleiniges Diagnostikum ungeeignet.

Dr. O. Haenen vom CIDC-Lelystad der niederländischen Universität Wageningen berichtete über die globale KHV-Situation. Die Daten wurden mittels Fragebögen ermittelt, die 2006 und 2007 an 64 Länder weltweit versandt wurden. 26 der Länder meldeten, KHV-positiv zu sein (d. h. KHV wurde in minde­stens einem Fisch nachgewiesen). In Europa zählen Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, die Nie­derlande, Deutschland, Dänemark, Schweden, Österreich, Schweiz, Italien, Tschechien und Polen zu den infizierten Ländern, Russland meldete einen KHV-Verdacht. Bei den übrigen Ländern ist nicht sicher, ob überhaupt KHV-Untersuchungen durchgeführt werden.

Dr. M. Kramer vom Friedrich-Loeffler-lnstitut in Wusterhausen stellte die Epidemiologie der KHV-Infektion in Deutschland vor. Seit der Einführung der Anzeigepflicht für das KHV im Dezember 2005 müssen alle amtlich festgestellten KHV-Ausbrüche in das deutsche Tierseuchen-Nachrichten-System (TSN) eingestellt werden. Der erste amtlich festgestellte KHV-Ausbruch trat im März 2006 in Bayern auf. Während es im Jahr 2006 49 ge­meldete Ausbrüche gab, waren es 2007 229 und 4 Verdachtsfälle. Im Jahr 2008 waren es bis zum 31.5.08 15 Ausbrüche (14 bei Koi, 1 bei Nutzkarpfen).

Die meisten KHV-Ausbrüche traten in den Sommermonaten auf. 2006 traten 74 % der Fälle in Privathaltungen (bei Koi) auf, 18 % der Fälle In der Fischproduktion (Nutzkarpfen), 6 % bei Koi in Zoo­handlungen und 2 % bei Einfuhrtie­ren (Koi).

Von 174 ausgewerteten Ausbrü­chen im Jahr 2007 traten 38,5 % in Zoohandlungen (Koi) auf, 53 % der Fälle traten bei Koi in Privathal­tungen auf und 7 % bei Nutzkarpfen in der Fischproduktion. (Die ver­bleibenden 1,5 % der Ausbrüche wurden bei der Meldung nicht näher spezifiziert.)

In 50 % der Fälle wurde als Einschleppungsursache Zukauf ge­nannt, bei den anderen Fällen sei die Einschleppungsursache unbekannt bzw. wurde nicht angegeben.

Sachsen ist das Bundesland, das im Bereich der Nutzkarpfenproduktion am stärksten vom KHV betroffen ist. Dr. Kerstin Böttcher vom Säch­sischen Fischgesundheitsdienst, Standort Königswartha, stellte die besonderen epidemiologischen Zusammenhänge in Sachsen vor. In Sachsen gibt es ca. 10.000 ha Teichfläche. Während im Jahr 2003 nur vereinzelt KHV-Ausbrüche auf­traten, ist das Krankheitsgeschehen seit 2005 seuchenhaft. 2007 waren von 324 untersuchten Beständen (Teiche) 83 KHV-positiv (insgesamt 1200 ha Teichfläche). In zwei Drittel der Fälle trat eine klinische Erkran­kung mit Verlusten auf, bei einem Drittel wurde nur das Erbgut des Erregers mittels PCR nachgewie­sen. Ca. 100 t tote Fische wurden entsorgt, der echte Verlust liegt aber vermutlich dreimal höher, da die toten Fische aus den großen Teichflächen schlecht zu bergen sind.

Aus den epidemiologischen Untersuchungen lassen sich fol­gende Schlüsse ziehen:

  1. Die Hauptverbreitung erfolgt über den Zukauf latent infi­zierter Satzfische (Karpfen und Graskarpfen, auch Brut). Graskarpfen zeigen keine klinischen Symptome der KHV-Infektion, können das Virus aber auf Karp­fen übertragen (s.o.).
  2. Die sichere Identifizierung latent infizierter Satzfischbe­stände stellt ein großes Pro­blem dar (es gibt Hinweise auf eine (mindestens) zweijährige Latenz des KHV).
  3. Verbreitung über sehr kurze Strecken kann über Wasser, Beutegreifer, die Fische fallen lassen und Geräte (bei zeitna­her Abfischung verschiedener Bestände) erfolgen.
  4. Es gibt keinen Hinweis auf Verbreitung mit dem Was­ser über längere Strecken (in Wassereinzugssystemen liegen betroffene und nicht betroffene Teiche nebeneinander).

Dr. K.-H. Bogner vom Analyse- und Diagnostikzentrum Nord des Baye­rischen Landesamtes für Gesund­heit und Lebensmittelsicherheit stellte die KHV-Situation in Bayern vor. 2007 und 2008 gab es 71 KHV-Ausbrüche, davon 9 bei Nutzkarpfen und 64 bei Koi. Um die Ausbreitung des KHV in den bayerischen Gewäs­sern zu untersuchen, soll in Zusam­menarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Bayerischen Tiergesundheitsdienst ein serologisches und virologisches Monitoring durchgeführt werden. In den von KHV-betroffenen Beständen in Mittelfranken wurden die Teiche abgefischt und, sofern möglich, die Karpfen einer kontrollierten Verwertung über die Gastronomie zugeführt.

Dr. Jolanta Kempter von der Universtät Szczecin (Stettin) stellte Ergeb­nisse der KHV-Untersuchungen in Polen vor. Sowohl in Fischteichen als auch im Freigewässer der Fluss­systeme Oder und Weichsel wurde KHV nachgewiesen und es kam zu hohen Karpfenveriusten. In Polen werden 50.000 ha Produktionsflä­che bewirtschaftet, es werden pro Jahr 30.0001 Karpfen produziert. Während die Verluste in den Jah­ren 1992 bis 2003 zusammen bei 20.8001 lagen, betrugen die Verluste in den Jahren 2004-2006 17.3001. Der starke Anstieg der Verluste dürfte auf das KHV zurückzuführen sein.

Es gibt in Polen nur zwei Unter­suchungseinrichtungen für die KHV-Diagnostik (Szczecin und Pulawy). Die KHV-Infektion ist bisher, im Gegensatz zu Deutschland, weder anzeige- noch meldepflichtig. KHV-Nachweise dürfen nicht öffentlich gemacht werden und unterliegen keinerlei veterinärrechtlichen Be­stimmungen, sodass Käufer nicht vor dem Zukauf infizierter Satzfische geschützt werden können. Die feh­lenden Grenzkontrollen in der EU stellen ein großes Problem bei der Verschleppung des KHV in andere Länder dar.

Bei Untersuchungen von Invertebraten (Nicht-Wirbeltiere) aus Gewässern, in denen es KHV-Aus-brüche gab, wurde das Koi-Herpes-virus in Teich- und Dreikantmuscheln sowie in Gammariden (Kleinkrebse) nachgewiesen.

Über mögliche Maßnahmen zur Sanierung nach einem KHV-Aus­bruch referierte D. W. Kleingeld von derTask-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämp­fung, des niedersächsischen Lan­desamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Hannover. Zwar sei das KHV aufgrund seiner lipidhaltigen Hülle nicht so widerstandfähig wie etwa das VHS-Virus, eine Leerung betrof­fener Haltungseinheiten mit (so weit möglich) anschließender Reinigung und Desinfektion ist jedoch im Sinne der Fischseuchenbekämpfung zwin­gend. Bei großen Teichflächen ist jedoch ein vollständiges Abfischen sowie eine Reinigung und Desin­fektion häufig unmöglich. Es wird eine temperaturabhängige Leer­zeit (möglichst ohne Wasser) mit anschließender Untersuchung von Fischen und/ oder Wasser auf KHV vorgeschlagen.

Als mögliches Werkzeug der KHV-Bekämpfung stellte Dr. D. Fichtner vom Nationalen Referenzlabor für Fischkrankheiten für die KHV-I des Friedrich-Loeffler-Institutes, Insel Riems, die Entwicklung einer Impfung gegen das KHV vor. In Israel wird bereits eine sogenannte KV3-Vakzine (Vakzine = Impfstoff) basierend auf einem durch UV-Bestrahlung attenuierten (weniger aggressiven) Lebendimpfstoff ein­gesetzt. Dieser Impfstoff kann durch Bad oder Injektion verabreicht wer­den, ist jedoch in Deutschland nicht zugelassen, da Untersuchungen zur Sicherheit und Wirksamkeit fehlen. Das FLI forscht an der Entwick­lung eines Impfstoffes (kurzfristig: at­tenuierte Lebendvakzine; langfristig: DNA-Vakzine), der möglichst über das Futter verabreicht werden soll. Nach der neuen Aquakultur-Richtlinie 2006/88/EG, die derzeit in nati­onales Recht umgesetzt wird (neue Fischseuchen-Verordnung), wird zur Bekämpfung von Fischseuchen die Schaffung seuchenfreier Betriebe, Gebiete oder Länder angestrebt. In diesen ist die Impfung verbo­ten. Der Einsatz der KHV-Impfung könnte aber in nichtseuchenfreien Betrieben oder Gebieten erlaubt werden, wenn sie einen Bestandteil eines Tilgungsprogrammes darstellt. In einem infizierten Bestand kann durch die Impfung über mehrere Jahre das Feldvirus durch das Impfvirus verdrängt werden. Um die Produktion zu stabilisieren, wäre in verseuchten Gebieten bei Karpfen, die infiziert oder infektionsgefährdet sind, eine Impfung möglich.

Nach zweitägigen Beratungen ei­nigte man sich im Anschluss an den Workshop auf folgende

Schlussfolgerungen:

1. Diagnostik

Forderung nach einer einheitlichen, sensitiven und sicheren Diagnostik (realtime PCR (Gilad et al. 2004), einheitliche/r Probematerialien, Probenumfang, Zeitpunkt der Pro­benahme).

2. Thesen zur Bekämpfung der KHV-Infektion

Die Anzeigepflicht für das Auftreten der KHV-Infektion bei Karpfen sollte sowohl für Nutz- als auch für Koi-Karpfen bestehen bleiben.

Gegenwärtig besteht Anzeige­pflicht, aber keine Bekämpfungs­pflicht. Es sollten aber Maßnah­men festgelegt werden, die eine Gefährdung anderer Bestände verhindern.

Auf folgende Schwerpunkte der Vorbeugemaßnahmen wurde in den Vorträgen und in der Diskussion besonders hingewiesen:

Der Zukauf latent infizierter Satzfische birgt das größte Risiko. Es sollte daher nur aus Betrieben zugekauft werden, die regelmäßig vom Fischge­sundheitsdienst mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht werden. Eine Quarantänisierung und Untersuchung vor dem Be­satz wäre sinnvoll.

Beim Zukauf von Zierfischen sollte zumindest auf der Ebene des Großhandels eine geeignete Quarantänisierung und KHV-Untersuchung der empfäng­lichen Arten erfolgen.

Strikte seuchenhygienische Trennung von Zierfischen (z. B. Koi-Karpfen, Goldfische) und Nutzkarpfen

Bei Ausbruch der KHV-Infektion ist die Sanierung auf der Grundlage eines „Programms zur Bekämp­fung und Tilgung“ anzustreben.

Ist eine Sanierung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich, muss die Sperrung (Ver­bringungsverbot) aufrecherhalten werden. In derartigen verseuchten Betrieben oder Gebieten könnte zu­künftig eine Impfung der Karpfen mit zugelassenen Vakzinen {Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen) zur Reduzierung der Verluste erfolgen.

3. Mit KHV-Lebendimpfstoff (KV3) geimpfte Karp­fen Importierte Karpfen/Koi, die mit dem KV3-lmpfstoff vakziniert wurden, re­agieren bei der PCR-Untersuchung i.d.R. KHV-positiv. In Deutschland sollte ein Nachweis von KHV-Genom bei mit einer KHV-Lebendvirus-Vakzine geimpften Karpfen bis zur abklärenden Differenzierung über die PCR, nach unserer derzeitigen Falldefinition, als Feststellung einer KHV-Infektion angezeigt werden. Es sind Maßnahmen einzuleiten, die eine Weiterverbreitung des Erre­gers (auch des KHV-Vakzine virus) verhindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Genomnachweis des Vakzi­nevirus bei den Impflingen eine zu­sätzliche Infektion mit KHV-Feldvirus nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist aber davon auszugehen, dass bei mit einer KHV-Lebendvirus-Vakzine geimpften und mit KHV-Feldvirus infizierten Karpfen in der Regel das Feldvirus aufgrund seines Vermehrungsvorteils nachgewiesen wird.

Voraussetzung für die Unbedenklich­keit des Imports von mit einer KHV-Lebendvirus-Vakzine geimpften Nutzkarpfen oder Kois ist u. E. das Vorhandensein von Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des eingesetzten Impfstoffs. Es ist zu beachten, dass die Reaktion des Vakzi­nevirus im Fisch unter europäischen Bedingungen (z. B. Klima, Spektrum der Kontaktfische) von denen in Israel deutlich abweichen kann. Es sind Untersuchungsergebnisse zur genetischen Stabilität (z. B. Risiko von Rückmutationen, Möglichkeit einer Rekombination mit Feldvirus) und zur Ökotoxizität (Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit mit anderen Fischarten, einschließlich Wild­fischarten und anderen im Wasser lebenden Tieren und Pflanzen) des Vakzinevirus vorzulegen.

Die KHV-Vakzine KV3 ist in Deutschland nicht zugelassen und darf daher hierzulande nicht einge­setzt werden.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung:

Insgesamt zeigte der Workshop, dass das Koi-Herpesvirus und die KHV-Infektion noch lange nicht voll verstanden sind. Das Verlustgeschehen in Nutzkarpfen beständen in den letzen beiden Jahren dürfte auch die größten Zweifler mittlerwei­le überzeugt haben, dass KHV-Infek-tionen sich nicht nur auf Koi-Karpfen beschränken.

Obwohl es in Baden-Württemberg bereits KHV-Nachweise bei Karpfen in der Nagoldtalsperre und im Rhein-Main-Donaukanal gab und obwohl zahlreiche KHV-Ausbrüche bei Koi auftraten, gab es bei den baden-württembergischen Nutzkarpfen in den Karpfenteichwirtschaften noch keinen KHV-Ausbruch oder KHV-Nachweis. Da die größte Gefahr der Einschleppung von KHV vom Zukauf von Fischen ausgeht, sollte, wenn ein Zukauf unumgänglich ist, nur aus Betrieben zugekauft werden, die schon seit mehreren Jahren mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht wurden.

KHV-Infektion (=“Koi-Seuche“)

Erreger: Koi-Herpesvirus

Empfängliche Fischarten: Bei Zierkarpfen (Koi) und Nutzkarpfen treten Krankheitssymptome und Verluste auf; andere Fischarten können das KHV übertragen» ohne daran zu erkranken.

Symptome: Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung, Atemnot, eingesunkene Augen, Hautveränderungen (Abschleimen, Haut fühlt sich am wie Sandpapier); Veränderung der Kiemen (Blässe/Rötung, Schwellung, Nekrosen); Mitz-schwellung, Veränderung der Nieren.

Verlauf: Die „Koi-Seuche“ tritt vorwiegend bei Wassertemperaturen über 18*C auf, es sind aber auch Ausbrüche bei niedrigeren .Wassertemperaturen beschrieben. Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit) liegt zwischen 7 bis 21 Tagen (abhängig von der Wassertemperatur), Die Erkrankung verläuft seuchenhafi; Verluste bis zu 100 % des Bestandes sind möglich.

Diagnose: Die Diagnose erfolgt mittels PCR-Untersuchung (Polymerase Kettenreak­tion). Aufgrund des schwierigen Nachweises in der Latenzphase.bedeutet ein negatives Untersuchungsergebnis derzeit jedoch nicht die KHV-Frei heit, sondern nur, dass in den untersuchten Fischen zum Zeitpunkt der Untersuchung das KHV nicht nachgewiesen wurde.

Quelle: Auf Auf Heft 2 2008

 

 

 

 

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