Beratung contra Discountpolitik beim Koi Kauf !
Teil 2 oder Discountphilosophie und Fehlberatung aus Sicht eines Teichbauers!
Nachdem wir heute wieder einem Opfer von Pfusch und Fehlberatung gegenüberstanden, fühlte ich mich veranlasst eine Fortsetzung meines Artikels zu verfassen.
Zurück zu Ihnen:
Wir sind im 2. Jahr Ihrer Anlage und in allen Ecken des Gartens plätschert das Wasser. Ebenso rennt der Stromzähler. Im Übrigen wuchs auch der Koibestand mit jedem Einkauf um einige „Prachtexemplare“ – „Sie haben ja jetzt die erforderliche Technik im Teich“ versicherte man Ihnen. Mit Stolz präsentieren Sie Ihre Anlage im Bekanntenkreis. Die Technikkammer steht der Intensivstation Ihres Kreiskrankenhauses in nichts nach und Ihre Garage gleicht dem Lager eines Handels für Teichzubehör.
Der Aufwand zum Aufrechthalten des Systems ist mittlerweile sehr zeit- und kostenintensiv. Urlaub? Exotische Länder bereisen? Das kann jeder! – Sie sind Individualist! Sie verbringen Ihren Jahresurlaub in der Filtergrube. Spontane Kurzreisen zu Messen und Veranstaltungen rund um Koiteich und Koihaltung verwirklichen Sie dann einfach durch unbezahlte Urlaubstage. Doch trotz der intensiven Betreuung Ihrer „Schützlinge“, kollabiert das ganze System wider alle Erwartungen kurze Zeit später. Mittlerweile macht sich Frust breit.
Aber das macht nichts! Ist nun mal so! Es war doch schließlich erst Ihr erster Teich!
Nachdem Sie verzweifelt Rat bei Ihrem Onlinehändler suchen, teilt er Ihnen mit: „ …war absehbar – Ihr müsst aufrüsten!“
(*kleine Randbemerkung: in dieser Phase wird Sie der Händler immer in der „3. Person“ ansprechen.)
— Hat was mit Vertrauen zu tun! —
Schnell bahnt sich ein neues ausgedehntes Verkaufsgespräch an. „Wir haben wieder was „Neues“, versucht`s mal damit, wird funktionieren – ich geb euch einen schönen Rabatt und einen Fisch gibt´s auch noch dazu!“
Wie auch zuvor wird er Ihnen mit Sicherheit helfen. Also ab ins Auto und los geht’s.
Nein Stopp! Ihr alter „Premiumkundenstatus“ setzte die Anreise im eigenen PKW voraus, doch erinnern wir uns an Ihre Umsätze. Sie sind jetzt „Platinkunde“, was bedeutet Sie fliegen!
Ja, Sie lesen richtig, Sie fliegen! Hotelaufenthalt und Verpflegung inklusive. Das kennen Sie doch bereits vom Möbelkauf im Discountmarkt, oder?
Sie wundern sich warum Ihnen der „rote Teppich“ ausgerollt wird?
Müssen Sie nicht! Sie sind der Hauptdarsteller, um es genauer zu definieren Hauptakteur in der Wertschöpfungskette.
Doch nun Ironie beiseite. Wer zahlt den Preis? – Sie!
Die Abhängigkeit zwischen physikalischen Parametern und Funktion wurde im ersten Teil meines Artikels deutlich. Die Resonanz zeigte, dass dies auch einem großen Teil der Leser bekannt ist. Kann sich also ein professioneller Händler hinter Herstellerangaben verstecken?
Fehlt ihm das nötige Fachwissen zu den physikalischen Zusammenhängen und zum Teichbau …
… oder stehen lediglich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund?
Fragen Sie doch einfach mal Ihren Händler warum er diese Systeme anbietet ohne die physikalischen Parameter Ihrer Anlage zu kennen.
Werbepause!
Aqua se baut riesengroße Rohre an die Filter … weil`s einfach Super aussieht!
… oder macht sich das Team um Herrn „J“ über physikalische Zusammenhänge Gedanken?
Musste mal raus sind einfach klasse Filter, weiter so!
Gruß von dieser Stelle an Herrn J und Herrn Z!
Meine rechtliche Auffassung der Problematik:
Als nicht versierter Hobbyist gehe ich davon aus, dass der Händler oder Teichbauer meines Vertrauens über das nötige Maß an Fachwissen und Kompetenz verfügt. Im Umkehrschluss kann ich dies als Händler oder Teichbauer beim Kunden nicht voraussetzen!
Bietet ein Händler oder Teichbauer Ihnen wissentlich eine Sache die aus physikalischer Sicht nicht funktionieren kann an, so handelt es sich nach meiner rechtlichen Auffassung um eine schuldhafte Verletzung von vorvertraglichen Pflichten (culpa in contrahendo). Doch der Händler beruft sich auf die Herstellerangaben! Aber wäre es nicht seine Pflicht Sie über die geschilderte Problematik zu informieren?
Ich denke letztendlich resultiert der Kauf doch aus einem Vertrauensverhältnis und es gehört nicht zu den Sorgfaltspflichten des Verkäufers Ihre Interessen zu berücksichtigen. In meinem ersten Artikel hat die Leistung des Händlers definitiv den Zweck verfehlt. Im klassischen Fall der culpa in contahendo wäre ein Wegfall des Rechtsgrunds für den Kauf und evtl. ein Herausgabeanspruch gegeben. In wie weit eine Leistungskondiktion vorliegt und die Herausgabe durchsetzbar wäre, kann ich aber nicht beurteilen.
Vielleicht ist ein Jurist unter den Lesern der ein paar Zeilen hierzu schreiben möchte.
Bei dem heute besichtigten Objekt, hat der Kunde den Gegenwert eines Mittelklassewagens innerhalb von 2,5 Jahren verloren!
Wem sollte man Ihrer Meinung nach in die Verantwortung ziehen?
Teichbauer
Händler
Hersteller
Oder ist der Kunde selber Schuld?
Sicherlich ist mit dem Verkauf dieser Systeme schnelles Geld zu verdienen, aber sollte man nicht aus eigenen Fehlern lernen und Koi Anfänger hiervor bewahren?
Autor: Roman Kern, März 2009