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Archiv Koi Gesundheit Kategorie

Jun29

Das Antibiogramm sagt viel, aber längst noch nicht alles

Ein Beitrag aus der Zeitung Vet Impulse

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Mrz01

Was bewirkt Kochsalz im Koiteich –

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Jan23

Tauschbörse für KHV positive Koi

Wer hat Fische mit KHV?
Zur Erklärung:

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Jan23

Herpesvirus bedingte Koi-Seuche

Erkrankung, Diagnosktik und Bekämpfungsstrategien

Seit einigen Jahren grassiert in Deutschland bei Koi eine äußerst infektiöse Viruskrank­heit,

die oft mit hohen Verlusten einhergeht. Es hat sich gezeigt, dass diese
Infektions­krankheit nicht nur auf Koi aller Altersklassen beschränkt
bleibt, sondern in vermehrtem Maße auch auf Speisekarpfen übertragen
wird. Als erste behördliche Reaktion wurden daher betroffene
Karpfenbestände unter amtliche Aufsicht gestellt und das entsprechende
Bundesland ordnete die Meldepflicht schon im Verdachtsfall an. Das
hierfür verantwortliche Koi-Herpesvirus (KHV) wurde erstmals in Koi aus
Israel nachgewiesen, etwas später traten Infektionen in den USA und
Europa (neben Deutsch­land in England, Italien, Niederlande, Belgien,
Dänemark) aber auch in Asien (Japan, vermutlich auch Indonesien)
auf.

Atiologie (Krankheitsursachen)
Das Virus gehört zur Familie Herpesviridae, besitzt demnach eine DNS als
Genom, ist aber taxonomisch noch nicht weiter differenziert. Es ist
bisher auch noch nicht ganz geklärt, ob am Infekti­onsgeschehen
unterschiedliche Virus­stämme beteiligt sind, Untersuchungen einer
amerikanischen Arbeitsgruppe machen dies jedoch wahrscheinlich. Das KHV
ist behüllt und im pH-Bereich 5-10 stabil. Das Virus vermehrt sich
unter in vitro-Bedingungen optimal zwischen 20 °C und 25 °C, nicht
jedoch über 30 °C und bei 10°C und darunter. Nach bishe­riger Kenntnis
erkranken nur Karpfen, ob aber andere verwandte Fischarten eben­falls
infiziert und damit zu Virusträgem werden können, ist noch nicht
bekannt.

Klinik

Typisch für durch das KHV hervorgeru­fene Erkrankungen sind Ausbrüche bei Temperaturen
zwischen 18°C und 28 °C mit z.T. sehr hohen Verlusten (bis nahe­zu
100%). Infektionsversuche bei unter­schiedlichen Temperaturen ergaben
ein Maximum an Mortalität (Sterblichkeit) bei ca. 23 „C-25 °C,
bei 28 °C und auch bei 18°C war die Mortalität nur geringgradig
reduziert. Mit sinkenden Temperaturen verläuft das Krankheitsgesche­hen
protrahierter (langsamer), die To­desrate nimmt also ab, die
Zahl der Carrierfische (Fische, die Virus bzw. das Virusgenom
beherbergen, ohne jedoch immer Ausscheider zu sein) aber zu. Dies
belegt ein Infektionsversuch bei 13 °C, wobei zunächst keine Todesfälle
zu verzeichnen waren, das Umsetzen der Fische in einen
Temperaturbereich von 23 °C jedoch dann ein schnelles Einset­zen von
Todesfällen zur Folge hatte.

Die Inkubationszeit (d.h. die Zeit vom Eintritt des Erregers in den
Organis­mus bis zum Auftritt erster erkennbarer Krankheitssymptome)
beträgt nach bis­heriger Erfahrung ca. 7-14 Tage, in ganz akuten Fällen
noch weniger, ist jedoch abhängig vor allem von der Temperatur, dann
der Virusvirulenz (Ansteckungs­fähigkeit), dem Alter bzw. Gewicht der Fische sowie evtl. der Rasse.

Als erste Anzeichen einer Koi-Herpes-Virus-Erkrankung kann man oft
Abson­dern einzelner Tiere sowie lethargisches (die Fische liegen
teilweise regungslos auf dem Boden), in wenigen Fällen auch
hy­peraktives Schwimmverhalten beobach­ten. Die Nahrungsaufnahme wird
ver­weigert, die Atmung scheint verstärkt. Der weitere
Krankheitsverlauf ist ge­prägt durch starke Veränderungen von Haut,
Schleimhaut und Kiemengewebe. Mehr oder weniger
starker Schleimfluss der Kiemen, oft verbunden mit erhebli­chen
Nekrosen, sind die Regel. Auch auf der Körperoberfläche sind oft
ver­mehrte Schleimabsonderungen zu beob­achten. Leben die Fische
länger, sistiert (sich einstellen, aufrieben) die
Schleim­produktion und die Haut kann dann ei­ne Sandpapier ähnliche
Struktur aufwei­sen. Als weitere Krankheitszeichen kön­nen
Hauttrübungen, Geschwüre oder auch Blutungen (bes. am Flossenansatz) auftreten.

Die inneren Organe sind ebenfalls betroffen, auch wenn Veränderungen nicht
immer deutlich Sichtbar werden. Beschrieben sind Verfärbungen sowie
gelegentlich auftretende punktförmige Blutungen in Leber und Niere.
Auch Flüssigkeitsansammlungen in der Bauch­region konnten in einigen
Fällen beob­achtet werden.

Diagnostik

Nur auf Grund klinischer Symptome al­lem kann eine einwandfreie Diagnose
nicht gestellt werden, da die ins Auge fallenden Veränderungen wie
Kiemennekrosen und vermehrte Schleimproduk­tion usw. auch durch andere
Noxen (z.B. schlechte Wasserparameter) verursacht werden können. In
Verbindung mit den klinischen Symptomen ist daher ein Vi­rusnachweis
zwingend vorzunehmen, um eine gesicherte Diagnose abgeben zu können.
Nach dem heutigen Kenntnisstand stehen für die direkte Virusdiag­nostik
die im folgenden aufgerührten Labormethoden zur Verfügung:

1.  Nachweis des infektiösen (d.h. ver­mehrungsfähigen) Virus mittels Zell­kulturen;

2.  Nachweis von Viruspartikeln (Mor­phologie) mittels Elektronenmikro­skopie;

3.  Nachweis des Virusgenoms oder Tei­len davon mittels der PCR
(Polymerase-Kettenreaktion, eng!.: polymerase chain reaction).

 

Als Proben für die verschiedenen Untersuchungstechniken dienen i.d.R.
Niere, Leber, Gehirn, Teile des Gastrointestinaltraktes sowie vor allem
Kiemen­gewebe. Je nach anzuwendender Metho­de müssen die
Gewebsstückchen unter­schiedlich vorbereitet werden.

Zu 1. Zellkulturtechnik
Als sensitive Zellkulturen stehen die Koi Fin-Zelllinie (KF-1) und die
Karpfen-Hirn-Zelllinie (CCB) zur Verfügung. Or­ganproben werden im
Anzuchtmedium homogenisiert und in bestimmten Ver­dünnungen auf die
Zellkulturen gege­ben. Durch regelmäßige mikroskopische Beobachtungen
der Zellkulturen kön­nen virusspezifische Veränderungen des Zellrasens,
auch als cytopathische Effek­te (CPE) bezeichnet, wahrgenommen werden.
Das isolierte Virus muss noch mittels Neutralisationstest,
Immunofluoreszenz oder anderen Techniken als Herpesvirus identifiziert
werden.

Vorteil dieser Methode ist der Nach­weis relativ weniger infektiöser
Viruspar­tikeln, die bereits charakteristische Ver­änderungen in der
Zellkultur auslösen können. Nachteil: Die Virusisolierungs­technik
verlangt u.a. Vorrichtungen für steriles Arbeiten, der Nachweis kann
u.U. mit Subpassagen und Neutralisations-Test mehrere Wochen dauern.
Außerdem ist diese Nachweismethode der PCR in Bezug auf Empfindlichkeit
unterlegen.

Zu 2. Elektronenmikroskopie
Vor der elektronenmikroskopischen Untersuchung müssen die Gewebeproben
zunächst fixiert und in Kunststoff eingebettet werden.
Ultradünnschnitte (ca. 60—100 nm) werden dann mit be­stimmten
Substanzen gefärbt und elek­tronenmikroskopisch untersucht. Auf Grund
der Morphologie können die Partikel meist einer Virusfamilie
zuge­ordnet werden.

Diese Methode ist i.d.R. nur dann er­folgversprechend einzusetzen, wenn das
zu untersuchende Gewebe relativ viele Viruspartikeln enthält. Außerdem
ist diese Methode zum Nachweis definier­ter Virusstämme nicht geeignet.

Zu 3. PCR
Die Polymerase-Kettenreaktion ist ein biochemisches Verfahren zur
Vervielfäl­tigung von Nukleinsäuren oder spezifi­schen Abschnitten
davon. Die PCR wird angewendet, wenn von der zu analysierenden
Desoxyribonukleinsäure (DNS) z.B. des KHV ausreichende Mengen nicht zur
Verfügung stehen, sie ist also ein Test­verfahren mit höchster
Empfindlichkeit für den Nachweis kleinster Mengen ei­nes bestimmten
DNS-Abschnitts. Spezi­fische Sequenzen der DNS können in vitro mittels
eines aus mehreren temperaturabhängigen Reaktionen bestehen­den
Reaktionszyklus enzymgestützt mit hoher Ausbeute vermehrt werden.
Letzt­lich wird eine Kopie der DNS-Matrize erstellt. Im Verlaufe der
Reaktion erreicht man durch die häufige Wiederholung bestimmter
Schritte eine vieltausendfache Vermehrung des definierten DNS-Bereiches.

Vorteil dieser Methode ist der Nach­weis kleinster Mengen auch nicht
infek­tiöser Virus-DNS, jedoch besteht auch bei diesem Verfahren die
Möglichkeit, dass nicht jeder Carrierfisch als solcher erkannt wird. Es
ist aber die z.Zt. emp­findlichste Nachweismethode des KHV. Leider kann
diese Methode noch nicht in jedem Virusdiagnostiklabor an­gewandt
werden.

Neben diesen möglichen direkten Virus-Nachweisverfahren gibt es noch
indirekte Testverfahren. Im Laufe einer Infektion werden als eine
Abwehrmaß­nahme des Organismus virusspezifische Antikörper gebildet,
die in einem serolo­gischen Test nachgewiesen werden kön­nen. Das
indirekte Verfahren ist geeignet für Flächenuntersuchungen, gibt aber
nur Auskunft über eine abgelaufene In­fektion, nicht aber über eine
akut aus­brechende Seuche. Darüber hinaus er­fordert der
Antikörper-Nachweis z.B. im Neutralisationstest (NT) steriles Arbei­ten
und ist relativ aufwändig sowie zeit­raubend. Mit der Diagnose der
Koiseuche durch Antikörpernachweis gibt es noch keine einschlägigen
Erfahrungen.
 


Bekämpfung

Als seuchnhygienisch wichtigste So­fortmaßnahmen sollten tote Fische
unschädlich beseitigt sowie alle Gerätschaf­ten, Arbeitskleidung,
Transportbehälter usw., die mit viruskontaminiertem Mate­rial in
Berührung gekommen sein könn­ten, gründlich gesäubert und desinfiziert
werden. Besonders mit Fischschleim kon­taminierte Gerätschaften bleiben
für län­gere Zeit infektiös, da Schleim sehr stark virusäbsorbierend
und -konservierend wirkt. Eine medikamentöse Behandlung mit
nachfolgender völliger Virusfreiheit der erkrankten Fische ist zur Zeit
nicht möglich, daher erhebt sich die Frage nach anderen Möglichkeiten
einer sinnvollen Bekämpfung. Folgende Vorkehrungen können in Betracht
gezogen werden:

1.  „Therapie“ durch Temperaturverän­derung.

2.  Prophylaktische Maßnahmen: Qua­rantänehaltung, Schutzimpfung,
      Schaffung seuchenfreier Gebiete oder Betriebe.

 


Zu 1.
Therapie durch Temperaturveränderung Auf
den Einfluss der Temperatur bei der in vitro-Vermehrung von
Koi-Virusisolaten und besonders von Koi-Herpesviren ist früher schon
eingegangen worden, auch auf die Tatsache, dass manche Koi-Züchter –
namentlich in Israel – ihre Fi­sche absichtlich bei hohen Temperatu­ren
durchseuchen lassen. (KLAN koi-magazin Nr. 1/2003, S. 41). Eine
ameri­kanische Arbeitsgruppe bestätigte im wesentlichen die damals
beschriebenen Untersuchungsergebnisse, mit dem Un­terschied, dass bei
30 °C keine Virusver­mehrung – im Gegensatz zu den eigenen
Untersuchungen mit einer anderen Zell­kultur – festgestellt worden war.
In vivo-Experimente derselben Arbeitsgruppe ergaben höchste
Mortalitäten bei 23 °C, aber selbst bei 28 °C und 18 °C waren noch sehr
hohe Mortalitätswerte zu ver­zeichnen. Nach einer Infektion bei 13 °C
zeigten sich keine Todesfälle, die Zahl der Carrierfische jedoch war
sehr hoch, was sich vor allem in der dann eintreten­den Sterblichkeit
bemerkbar machte, wenn die Fische in normale Tempera­turbereiche, also
ca. 20 °C und darüber, zurückgesetzt wurden. Eine Therapie durch
Temperaturerniedrigung ist also nicht ratsam, da dadurch zwar
vorüber­gehend die Sterblichkeit reduziert wer­den kann, aber
gleichzeitig auch die Zahl der das Virus beherbergenden Fische
dra­stisch zunimmt. Eine Normalisierung der Temperatur hätte in jedem
Fall einen erneuten Seuchenausbruch zur Folge.

Jedoch auch im  mgekehrten Fall, d.h. bei einer vorübergehenden Aufbe­wahrung
der Fische bei Temperaturen von 30°C und darüber, ist die Entwick­lung
von Carrierfischen nicht ganz aus­zuschließen, wie man aus in
vitro-Versuchen schließen kann. Einige Berichte über das Auftreten von
Todesfällen in vorher seuchenfreien Populationen nach Zusetzen von auf
diese Art per „Tempe­ratur“ behandelten und als negativ ein­gestuften
Fischen zeigen die Problema­tik dieser Therapie. Wo es möglich ist, ist
diese Behandlung jedoch dennoch ange­bracht, weil dadurch die Zahl der
Todes­fälle – ebenso wie ein erneuter Seuchen­ausbruch – reduziert oder
sogar gestoppt werden kann, und sofern man sich be­wusst bleibt, evtl.
auch Carrierfische pro­duziert zu haben, die unter Belastung wieder zu
Ausscheidern werden können. Abnehmer von auf diese Art behandel­ten
Fischen sollten in jedem Fall über die damit zusammenhängenden
Proble­me informiert werden, aber so lange das Vorkommen latenter
Infektionen nach Temperaturbehandlung durch weitere gezielte
Untersuchungen nicht ausge­schlossen werden kann, ist vom Erwerb
solcher Fische abzuraten.

Ein weiterer Punkt, der die Nebenef­fekte einer Temperaturtherapie
betrifft, soll noch kurz gestreift werden. Züchter, die ihre Fische zur
Seuchenbekämpfung oder prophylaktisch für längere Zeit bei Temperaturen
von über 30 °C dem KHV aussetzten, berichteten immer wieder von dann
auftretenden Problemen mit bakteriellen Krankheiten. Dies liegt u.a.
daran, dass ein gut funktionierendes Im­munsystem der Koi einen
optimalen Temperaturbereich benötigt, der ohne Nebenwirkungen auch
nicht nach oben überschritten werden darf.


Zu 2.
Prophylaktische Maßnahmen
Eine wirkungsvolle Bekämpfung der Koi-Seuche beginnt mit einer sinnvollen
Prophylaxe. Zugekaufte Fische sollten aus auf Virusfreiheit getesteten
Einrich­tungen stammen und zur Sicherheit zu­sätzlich einige Wochen in
Quarantäne gehalten werden, wobei für diese Zeit auch separate
Gerätschaften verwendet werden müssen. Über Quarantänehal­tung und
deren Bedeutung ist an anderer Stelle jedoch schon berichtet worden
(KLAN koi-magazin 4/2001).

Schutzimpfung:
Als erfolgreiche pro­phylaktische Maßnahme hat sich bei der Bekämpfung
von Seuchen vor allem die Schutzimpfung erwiesen (sofern ein Impfstoff
erhältlich ist).

Grundsätzlich kann man zwischen aktiver und passiver Schutzimpfung un­terscheiden.
Bei der passiven Schutz­impfung werden in anderen Tieren pro­duzierte
spezifische Antikörper – z.B. gegen KHV – verimpft. Diese Art der
Schutzimpfung wird bei Fischen nicht durchgeführt, da das Serum (oder
die konzentrierten Antikörper) individuell gespritzt werden muss, die
Wirkungs­dauer relativ kurzfristig und die Gewin­nung umständlich,
relativ teuer und zeitraubend ist.

Die aktive Immunisierung induziert durch Applikation abgeschwächter oder
inaktivierter Pathogene i.d.R. eine län­ger dauernde und belastbare
Immunität. Der Vorteil eines. Impfstoffes mit in der Virulenz (krank
machendes Potenzial eines Pathogens) abgeschwächten Viren liegt in der
leichten Anwendbarkeit (z.B. Applikation über das Wasser) sowie in der
geringen Applikationsdosis und, da sich das Impfvirus im Organismus
durch die „künstliche Infektion“ vermehrt, in einer relativ guten
Wirkung. Der Nach­teil einer Anwendung eines virulenzge­schwächten
Impfvirus liegt in der Mög­lichkeit einer Virulenzsteigerung durch
Rückmutation des Impfvirus infolge der Übertragung von Tier zu Tier. Da
das Genom des Impfvirus in das Wirtszellgenom integriert werden kann,
was ge­rade bei Herpesviren nicht selten vor­kommt, könnten mit einer
solchen Vak­zine geimpfte Tiere unter starker Bela­stung wieder zu
Ausscheidern werden und evtl. eine Krankheit auslösen. Außer­dem muss
der Impfstoff richtig gelagert werden, da sonst das Virus inaktiviert
und die Impfung somit wirkungslos bleibt. Auch hier müssen weitere
Unter­suchungen erst die Unschädlichkeit ei­ner Impfung mit einem
solchen Impf­stoff – ein solcher Impfstoff soll inzwi­schen aus Israel
angeboten werden – be­stätigen. Von dem Erwerb solcher Art vakzinierter
Fische muss solange abge­raten werden, solange die Gefahr einer
Viruseinschleppung in einen gesunden Bestand nicht ausgeschlossen
werden kann. Völlig anders ist die Situation bei der Impfung mit einem
Impfstoff, der inak­tivierte (nicht vermehrungsfähige) Vi­ruspartikeln
enthält. Ein solcher Impf­stoff induziert i.d.R. eine ausreichende
Immunität und beinhaltet keine Risiken hinsichtlich Viruspersistenz
(vermeh­rungsfähiges Virus verbleibt im Orga­nismus) und
Virusausscheidung. Nach­teilig sind die höheren Kosten für die
Impfstoffherstellung, da das Virus vor­her inaktiviert und
aufkonzentriert wer­den muss, sowie die Applikationsart. Ein solcher
Impfstoff wird meist per In­jektion verabreicht und selten z.B. per
Wasserbad. Auch hier kann eine falsche Lagerung zu einem
Wirkungsverlust führen. Leider ist bisher eine Vakzine dieser Art nicht
oder noch nicht auf dem Markt.

Errichtung seuchenfreier Gebiete oder Betriebe: Hier zeichnet sich eine Entwicklung
ab, die ihren Ursprung in der Bekämpfung anzeigepflichtiger
In­fektionskrankheiten der. Nutzfische (YHS: Virale Hämorrhagische
Septikämie, IHN: Infektiöse Hämatopoetische Nekrose, ILA: Infektiöse
Lachsanämie) hat.

Schon im Jahre 2002 diskutierte eine Expertengruppe der EG-Kommission über
eine Aufnahme der Koi-Seuche in die Richtlinie 91/67/EWG (Liste 2 des
Anhangs A), die es gestattet, die Krank­heit durch gesetzliche
Bestimmungen reglementieren zu können. Damals sprach man sich dagegen
aus, aber auf Grund der aktuellen Seuchensituation und der Tatsache,
dass vermehrt Speise­karpfenbestände in das Seuchengesche­hen
involviert sind, ist die Diskussion um die Einführung einer
Anzeigepflicht erneut angefacht worden. Hier soll kurz auf mögliche
Konsequenzen eingegan­gen werden. Zunächst zu den gesetzlichen
Voraus­setzungen. Die Bekämpfüngsverfahren sind in mehreren
EG-Richtlinien festge­legt, wobei die Krankheiten Je nach Be­deutung
und wirtschaftlichen Schäden, die sie anrichten können,
unterschiedli­chen Listen zugeordnet werden. In den Listen l und 2 sind
die o.a. anzeigepflich­tigen Krankheiten aufgeführt, also Krank­heiten,
die auf Grund ihres hohen Scha­denaufkommens bekämpft werden. Die
sogenannte „Fischseuchen-VO“ (Ver­ordnung gegen Süßwasserfisch-Seuchen,
Muschelkrankheiten und zur Schaffung seuchenfreier
Fischhaltungsbetriebe und Gebiete) ist die Umsetzung dieser
EG-Richtlinien in nationales Recht. Ziel die­ser VO ist letztlich die
Sanierung ver­seuchter Betriebe sowie der Aufbau seuchenfreier
Bestände. Die VO enthält ne­ben Bestimmungen zur Erfassung von
Fischhaltungsbetrieben, zur Führung von Registern, zum Transport usw.
vor allem Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs von
Liste l  und Liste 2-Krankheiten (s.o.), sowie Vorschriften, die die
Zulassung von Ge­bieten oder Fischhaltungsbetrieben und das Verbringen
(Transport) von Fischen betreffen.

Dieser VO sind Betriebe mit Einrich­tungen und Anlagen zur Zucht, Haltung oder
Hälterung von Süßwasserfischen zum Zwecke der Vermarktung unterwor­fen. Bei
Aufnahme des KHV in Liste 2 der o.a. Richtlinie und damit in die
Fischseuchen-VO wären davon auch Karpfen- und Koi-Betriebe, die ihre
Fische vermarkten, betroffen. Die zwingend vorgeschriebene
Führung von Registern mit Angaben zum Betrieb, Wasserversorgung,
gehaltenen Fischar­ten, Ver- und Zukauf von Fischen, auftre­tenden
Krankheiten usw. erleichtert es, Tierbewegungen nachzuvollziehen; eine
im Seuchenfall wichtige Information „ zur Ermittlung von
Seuchenquellen. Auf nähere Bestimmungen zum Transport, vorgeschriebenen
Untersuchungen, Impfverbot (unter bestimmten Voraus­setzungen) und der
Desinfektion sowie auf die Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht
des Ausbruchs einer der Liste 2-Krankheiten möchte ich hier nicht
weiter eingehen, jedoch sind noch einige Bemerkungen zum Abschnitt 4
der VO, in dem Bestimmungen zur Zu­lassung von Gebieten oder
Fischhal­tungsbetrieben sowie zum Verbringen von Fischen niedergelegt
sind, ange­bracht.

Um einen Betrieb zulassen und damit als frei von einer bestimmten Seuche (in diesem Fall die Koi-Seuche) deklarieren zu können, müssen

a)  sämtliche Fische (die Arten werden vorher festgelegt) 4 Jahre frei von KHV sein,

b)  der Bestand 2 x jährlich für 4 Jahre mit negativem Ergebnis kontrolliert worden sein,

c)  Pläne zur weiteren Überwachung sowie Kontrollvorschriften festgelegt worden sein,

d)  die Wasserversorgung nur über ei­gene Quellen, Bohrungen usw. erfolgen,

e)  Hindernisse gegen das Aufsteigen von Fremdfischen vorhanden sein.

Um ein Gebiet zulassen zu können, müssen sämtliche Betriebe des Gebietes
diese Bedingungen – mit Ausnahme von d) und e) – erfüllen.

Was bedeutet das nun für das Verbrin­gen von Fischen? Danach dürfen,
verein­facht gesagt, Karpfen und andere emp­fängliche Fische aus
zugelassenen Betrie­ben oder Gebieten überall hin verbracht werden,
entsprechende Fische aus nicht zugelassenen Betrieben nur in andere
ebenfalls nicht zugelassene Betriebe oder Gebiete. Diese und noch
weitergehende Vorschriften sollen eine Verseuchung anerkannt
virusfreier Betriebe mit KHV verhindern. Anlagen oder Einrichtungen zur
Hal­tung oder Hälterung von Fischen in ge­ringem Umfang (also i.d.R.
Hobbybe­triebe) sind von vielen Bestimmungen der Fischseuchen-VO
zunächst ausge­nommen. Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachtes des
Ausbruchs der Koi-Seuche würden jedoch alle zur Seuchen­bekämpfung in
der Fischseuchen-VO vorgesehenen Maßnahmen und Bestim­mungen auch für
diese Betriebe Geltung bekommen.

Der Status der Zulassung hat den Vor­teil, dass man als Käufer relativ
sicher ist, aus zugelassenen Betrieben KHV-freie Fische erwerben zu
können. Diese Si­cherheit dürfte auch für Zwischenhänd­ler von
Bedeutung sein, da dadurch eine Produkthaftung leichter fällt. <

Dr.
M. Neukirch Fachgebiet Fischkrankheiten und Fischhaltung der
Tierärztlichen Hochschule Hannover Bünteweg 17, D-30559 Hannover

Mit freundlicher Genehmigung des KLAN, Dezember 2003

Nov09

Aktuelle Info´s zum Ausbruch von KHV

bei Speisekarpfen in Japan!

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Nov06

Probleme resistenter Bakterien beim Koi

Vortrag auf der Interkoi 2003 von Herrn Prof. Hoffmann
Der Vortrag wurde als Powerpoint Präsentation erstellt und kann nachfolgend als pdf Datei downgeloaded werden:

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Jul06

Wohlfühlen

Welche Umgebung bevorzugen unsere KOI?
Dieser Beitrag soll dazu anregen einmal darüber nachzudenken, wo unsere Fische
herkommen und welche Umgebung nicht nur gesund sondern auch lebenswert
ist.

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Apr21

UPDATE ON KOI HERPES VIRUS (KHV)

FOR THE KOI HOBBYIST January 2003 by Sandra Yosha, DVM, PhD KHV Disease
KHV is the most deadly, economically important disease threatening koi
in the United States in 2003.

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Mrz27

Das Energiemangelsyndrom der Koi:

Ursachen und Hinweise zur Propylaxe Von Dr. med. vet. Sandra Lechleiter, Stuttgart
Zum Thema „Saisonbedingte Erkrankungen“ gehört in den ersten Monaten des Jahres das gefürchtete Energiemangelsyndrom bei Koi,

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Feb09

Koi Herpes Virus, Spring Viremia of Carp

ein Bericht von Erik Johnson
 

Koi Herpes Virus, Spring Viremia of Carp – Basics – by Dr Erik Johnson

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Feb09

Heating KHV

ein Bericht von Erik Johnson

More on Heating KHV
– by Erik L Johnson

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Jan26

Fischkrankheiten

ausgewählte Literatur zum Thema
Standardbücher über Fischkrankheiten, zusammengestellt von

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Jan20

Anleitung zum Mikroskopieren

folgen Sie dem Link zu einem Lernprogramm zum richtigen Umgang mit dem Mikroskop

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Sep23

Koi Virus gefährdet Karpfenbestände

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Sep23

Stress schädigt das Immunsystem von Karpfen

(idw) – Wageninger Forscher haben entdeckt, dass leicht gestresste Karpfen viel anfälliger für Parasiten sind….

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Sep19

chronologische Entwicklung der Verbreitung des Koi Virus

In diesem Beitrag wird sehr schön vermittelt wie sich das Koi Virus seit seinem ersten Auftreten verbreitet hat.
1997: Deutschland

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Sep18

KHV (Koi Herpes Virus) Magoi Israel

Das Koi Virus aus israelischer Sicht 

Mordi Haimi² und Shmuel Rothbard³
 ²MAG NOY Israel Ornamental Fish, Gan Shmuel, Israel
 ³YAFIT (R&D) Laboratory, Gan Shmuel 38810, Israel

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Sep17

Überwinterung – aber wie?

Winterzeit – Freizeit?

Mich erreichen immer wieder Zuschriften, "soll ich den Filterkreislauf abstellen oder soll ich es nicht tun"

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Jun29

Tierärzte melden sich zu Wort

Die Fischtierärzte melden sich zu Wort:

Wovon wir eigentlich leben und warum ein Tierarzt anders kalkulieren muß als andere Berufe!

Von Achim Bretzinger und Sandra Lechleiter, Fachtierärzte für Fische

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Jun29

Koikauf auf Messen


Hinweise zum Kauf von Koi auf Messen und Ausstellungen

von Sandra Lechleiter und Achim Bretzinger, Fachtierärzte für Fische

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